Himmel und Hölle oder Die göttliche Gerechtigkeit

Allan Kardec

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8. Es ist wahr, dass die Kirche in bestimmten Fällen eine besondere Ansicht zulässt. Die in jungen Jahren verstorbenen Kinder können, da sie nichts Böses getan haben, nicht zum ewigen Feuer verdammt werden; weil sie aber auch nichts Gutes getan haben, haben sie kein Recht auf das höchste Glück. Sie sind dann, so sagt man, in der Vorhölle, in einer gemischten Situation, die niemals genau bestimmt oder bezeichnet worden ist, in der sie, obwohl sie nicht leiden, keineswegs ein vollkommenes Glück genießen. Da jedoch ihr Los unwiderruflich festgelegt ist, so sind sie dieses Glücks auf ewig beraubt. Auch wenn es nicht von ihnen abhing, dass es genauso ist, kommt dieser Entzug einer unverdienten, ewigen Strafe gleich. Ebenso verhält es sich mit den Urmenschen. Da sie die Gnade der Taufe und die Erleuchtung des Glaubens nicht empfangen haben, sündigten sie aus Unwissenheit. Und weil sie sich ihren natürlichen Trieben überließen, können sie weder die Schuld noch die Verdienste derer haben, die in Kenntnis der Sache handeln können. Die einfache Logik weist eine solche Lehre im Namen der Gerechtigkeit Gottes zurück. Die Gerechtigkeit Gottes zeigt sich in jener Aussage von Jesus: “Einem jeden nach seinen Werken.” Aber man muss diesen hinsichtlich der guten oder schlechten Werke verstehen, die man frei und willentlich vollbringt, den einzigen, deren Verantwortung man auf sich nimmt, was weder beim Kind der Fall ist noch beim Urmenschen oder bei dem, von dem es nicht abhing, erleuchtet zu werden.