Himmel und Hölle oder Die göttliche Gerechtigkeit

Allan Kardec

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1. Die Kirche leugnet in keiner Weise die Tatsache der Geisterkundgebungen. Im Gegenteil, sie gibt all diese zu, wie man in den oben erwähnten Ausführungen gesehen hat, schreibt sie jedoch dem ausschließlichen Eingreifen der Teufel zu. Zu Unrecht beziehen sich einige auf das Evangelium, als ob es sie verbiete, aber das Evangelium erwähnt kein Wort darüber. Die wichtigste Begründung, die man geltend macht, ist das Verbot durch Mose. Nachfolgend ist der Wortlaut des in den vorherigen Kapiteln angeführten Hirtenbriefes zu diesem Thema aufgeführt:

"Es ist nicht erlaubt, sich mit ihnen (den Geistern) in Verbindung zu setzen, sei es unmittelbar oder durch Vermittlung derer, die sie anrufen und befragen. Das mosaische Gesetz bestrafte diese verabscheuenswerten Fähigkeiten, die unter den Heiden gebräuchlich waren, mit dem Tod. "Gehet nicht hin zu den Zauberern, so steht es im Buch Levitikus, und richtet keine Frage an die Wahrsager; habt Furcht, euch dadurch zu verunreinigen, dass ihr euch an sie wendet!" (Levitikus, 3. Buch Mose, Kap. 19, Vers 31). "Wenn ein Mann oder ein Weib einen Beschwörer- oder Wahrsagegeist hat, so seien sie mit dem Tod bestraft; sie sollen gesteinigt werden, ihr Blut komme auf ihr Haupt." (3. Buch Mose, Kap. 20, Vers 27). Und im Buch des Deuteronomiums (der Gesetzeswiederholung) steht: “Es sei niemand unter euch, der die Wahrsager befragt oder auf Träume, An- und Vorzeichen achtet oder der sich der Verführung der Zeichendeutereien und der Zauberei bedient oder der diejenigen befragt, die einen Beschwörergeist haben, Wahrsagerei betreiben oder die Toten befragen, um die Wahrheit zu erfahren, denn dem Herrn sind all diese Dinge ein Greuel, und er wird bei eurer Ankunft die Völker ausrotten, die diese Verbrechen verüben." (Deuteronomium, 5. Buch Mose, Kap. 18, Vers 10 - 12).