7. Dieses Prinzip bringt uns natürlich zu der Frage: Erleidet man die Konsequenzen eines bösen Gedankens, der nicht verwirklicht wurde?
Wir müssen hier eine wichtige Unterscheidung machen. In dem Maße, wie sich die Seele – die sich auf dem falschen Weg befindet – in ihrem spirituellen Leben weiter entwickelt, erhellt sie sich und befreit sich nach und nach von ihren Unvollkommenheiten gemäß dem mehr oder weniger guten Willen, den sie aufbringt, aufgrund ihres freien Willens. Jeder böse Gedanke ist daher das Resultat der Unvollkommenheit der Seele. Aber gemäß dem Wunsch, der sie antreibt sich zu reinigen, wird sogar dieser böse Gedanke eine Gelegenheit für ihren Fortschritt sein, weil sie ihn energisch zurückweist. Es ist das Indiz eines Fleckens, den sie zu beseitigen versucht; und sie wird nicht nachgeben, falls sich die Gelegenheit ergibt, einen bösen Wunsch in die Tat umzusetzen. Und nachdem sie widerstanden hat, wird sie sich stärker fühlen und sich über ihren Sieg freuen.
Diejenige aber, die im Gegenteil keine guten Entscheidungen getroffen hat, sucht die Gelegenheit, böse Handlungen zu begehen, und wenn sie das nicht schafft, geschieht das nicht, weil sie das nicht wollte, sondern aus mangelnden Gelegenheiten. Sie ist daher genau so schuldig, als ob sie das begangen hätte.
Kurzum: Bei demjenigen, der nicht einmal einen schlechten Gedanken hat, ist der Fortschritt verwirklicht; bei demjenigen, dem dieser Gedanke kommt, der ihn aber zurückweist, ist der Fortschritt dabei sich zu verwirklichen. Bei demjenigen schließlich, der an das Böse denkt und sich dabei gefällt, ist das Böse noch mit seiner ganzen Kraft vorhanden. Bei dem einen ist die Arbeit beendet. Bei dem andern ist sie noch zu vollenden. Gott, der gerecht ist, berücksichtigt alle diese Abstufungen bei der Verantwortlichkeit des Handelns und der Gedanken der Menschen.