DAS EVANGELIUM AUS DER SICHT DES SPIRITISMUS

Allan Kardec

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10. Die Vermögen der Erde gehören Gott, der sie verteilt gemäß SEINEM Willen. Der Mensch ist nur Nutznießer, Verwalter, mehr oder weniger rechtschaffen und intelligent. Sie gehören nicht dem Menschen als individuelles Eigentum, da Gott sehr oft alle seine Vorhaben zum Scheitern bringt, sodass das Vermögen demjenigen entrinnt, der es mit den besten Titeln zu besitzen glaubt.


Ihr werdet vielleicht sagen, dass dies hinsichtlich des geerbten Vermögens verständlich ist, aber nicht hinsichtlich desjenigen, das man durch seine Arbeit erworben hat. Ohne Zweifel, wenn es ein legitimes Vermögen gibt, ist es dieses Letzte, sofern es ehrlich erworben wurde, denn ein Besitz wurde nur dann rechtmäßig erworben, wenn durch seinen Erwerb niemand Schaden erlitten hat. Rechenschaften werden gefordert, auch für einen einzigen Heller, der zum Nachteil von anderen erworben wurde. Aber folgt aus der Tatsache, dass jemand nur sich selbst den Reichtum, den er besitzt, zu verdanken hat, dass er beim Sterben mehr davon mitnehmen kann? Sind es nicht oft zwecklose Maßnahmen, die er trifft, um ihn seinen Nachkommen zu übertragen? Gewiss, denn falls Gott es nicht möchte, dass der Reichtum ihnen zukommen soll, kann nichts gegen SEINEN Willen den Sieg davontragen. Kann es sein, dass der Mensch während seines Lebens von seinem Vermögen Gebrauch und Missbrauch machen kann, ohne Rechenschaft darüber ablegen zu müssen? Nein! Indem Gott es ihm erlaubte, den Reichtum zu erwerben, wollte ER während dieser irdischen Existenz seine Bemühungen, seinen Mut, seine Beharrlichkeit belohnen. Wenn er es aber nur zur Befriedigung seiner Sinne oder seines Stolzes benutzte, wenn der Reichtum ein Grund für seinen Verfall geworden ist, wäre es besser für ihn gewesen, diesen nicht besessen zu haben. Er verliert auf einer Seite, was er auf der anderen gewonnen hat, und so annulliert er das Verdienst seiner Arbeit. Wenn er dann die Erde verlässt, wird Gott ihm sagen, dass er seine Belohnung schon bekommen hat. (M., Schutzgeist, Brüssel, 1861)