Für einen Kriminellen
69. Vorwort.
Falls die Wirksamkeit der Gebete proportional zu ihrer Länge wäre, dann müssten die längsten für die Schuldigsten reserviert sein, denn die brauchen sie viel dringender als diejenigen, die fromm gelebt haben. Den Kriminellen die Gebete zu verweigern, heißt, gegen die Nächstenliebe zu verstoßen und die Barmherzigkeit Gottes zu verkennen. Die Gebete für unnötig zu halten, weil jemand diesen oder jenen Fehler begangen hat, heißt auch, sich anzumaßen, die Gerechtigkeit des Allerhöchsten im Vorhinein zu kennen. (Kap. XI, Nr. 14).
70. Gebet.
Herr, Gott der Barmherzigkeit, verstoße diesen Kriminellen nicht, der gerade die Erde verlassen hat. Die Justiz der Menschen konnte ihn verurteilen, aber dies befreit ihn nicht von DEINER Gerechtigkeit, falls sein Herz noch nicht von Reuegefühle berührt wurde.
Nimm ihm die Binde von den Augen, die ihm die Größe seiner Fehler verbirgt. Möge seine Reue Gnade vor DIR finden und die Leiden seiner Seele lindern! Mögen auch unsere Gebete und die Fürbitte der guten Geister ihm Hoffnung und Trost bringen; ihm den Wunsch eingeben, seine schlechten Handlungen wiedergutzumachen in einer neuen Existenz, und ihm die erforderliche Kraft spenden, um nicht bei den neuen Prüfungen, denen er sich unterziehen muss, zu unterliegen.
Herr, Erbarme DICH seiner!