42. Vorwort.
Falls es im Interesse des Betrübten ist, dass seine Prüfung ihren Lauf nimmt, wird sie nicht auf unsere Bitte hin verkürzt; es wäre aber ein Akt der Ungnade, wenn man aufgeben würde, nur weil die Bitte nicht erhört wurde. Außerdem, selbst wenn die Prüfung nicht unterbrochen wird, können wir vielleicht einen Trost in etwas anderem finden, der die Bitterkeit der Prüfung mildert. Mut und Ergebenheit sind wahrhaft hilfreich für denjenigen, der betrübt ist, denn ohne sie wird das, worunter er leidet, nicht nützlich für ihn sein, und er wird nicht umhin kommen, die Prüfung erneut zu beginnen. Daher müssen wir unsere Bemühungen vor allem auf Folgendes ausrichten, sei es, indem wir die guten Geister um Beistand für ihn bitten oder ihm durch Ratschläge und Ermutigungen wieder Mut zu machen, und nicht zuletzt ihm auch materiell beizustehen, falls dies möglich ist. Das Gebet kann in diesem Fall auch eine direkte Wirkung haben, indem es eine fluidale Strömung zu dieser Person leitet, um ihre Gemütsverfassung zu stärken. (Kap. V, Nr. 5 und 27, Kap. XXVII, Nr. 6 und 10)