24. Vorwort.
Falls wir unentschlossen sind, etwas zu tun oder nicht zu tun, müssen wir uns selbst vor allem folgende Fragen stellen:
1. Die Sache, die ich zögere zu tun, kann sie einem andern irgendeinen Schaden zufügen?
2. Kann sie jemandem nützlich sein?
3. Wenn irgendjemand mir gegenüber dieses getan hätte, wäre ich damit zufrieden?
Wenn eine Angelegenheit nur einen selbst betrifft, dann ist es erlaubt, die Summe der persönlichen Vor- und Nachteile, die daraus entstehen könnten, abzuwägen.
Betrifft sie jedoch andere und könnte dadurch dem einen Gutes und dem andern aber Schlechtes widerfahren, so ist es gleichfalls erforderlich, die Summe der guten und der bösen Auswirkungen abzuwägen, um darauf zu verzichten oder zu handeln.
Auch für die besten Dinge ist es schließlich notwendig, die Zweckmäßigkeit und die Begleitumstände abzuwägen, weil eine an sich gute Sache in ungeschickten Händen zu schlechten Ergebnissen führen kann, wenn sie nicht mit Klugheit und Umsicht durchgeführt wird. Bevor man etwas unternimmt, ist es notwendig, seine Kräfte und seine Mittel zur Durchführung abzuschätzen.
In allen Fällen kann man aber immer die Hilfe seiner Schutzgeister erbitten, indem man sich an diesen weisen Grundsatz erinnert: „Im Zweifelsfall, enthalte dich“.