2. Unveränderlich ist nur das, was von Gott kommt. Alles, was ein Werk des Menschen ist, unterliegt der Veränderung. Die Naturgesetze sind immer die gleichen, in allen Zeiten und in allen Ländern. Die von Menschen gemachten Gesetze ändern sich nach Zeit, Ort und der Entwicklung der menschlichen Intelligenz. Was in der Ehe von göttlicher Ordnung ist, ist die Vereinigung der Geschlechter, um die Erneuerung des Menschen, der stirbt, herbeizuführen. Aber die Bedingungen, die diese Ehe regeln, sind derart menschlich, dass es auf der ganzen Welt, selbst im Christentum, nicht zwei Länder gibt, in denen sie absolut gleich sind, und nicht ein einziges, in dem sie sich nicht im Laufe der Zeit verändert haben. Daraus ergibt sich, dass entsprechend den bürgerlichen Rechten das, was in einem Land zu einer Zeit legal ist, in einem anderen Land und zu anderer Zeit ehebrecherisch ist; dies, weil die jeweiligen bürgerlichen Rechte den Zweck haben, die Interessen der Familien zu regeln, und diese Interessen variieren nach den Sitten und örtlichen Bedürfnissen. So ist zum Beispiel in bestimmten Ländern die kirchliche Eheschließung die einzige legale, in einigen Ländern ist darüber hinaus die standesamtliche Trauung erforderlich, und in anderen Ländern genügt schließlich die standesamtliche Trauung.