21. Gibt es Fälle, wo es notwendig wäre, das Übel der andern aufzudecken?
Diese Frage ist sehr heikel; und genau hier ist es notwendig, an die gut verstandene Nächstenliebe zu appellieren. Wenn die Unvollkommenheit einer Person nur ihr selbst schadet, ist es nicht nötig, diese bekanntzumachen; aber falls sie für andere schädlich sein kann, ist es notwendig, das Interesse der Mehrheit vorzuziehen, statt des Einzelnen. Je nach den Umständen kann es eine Pflicht sein, die Heuchelei und die Lüge zu entlarven; denn es ist besser, dass ein Einzelner stürzt, als dass viele von ihm betrogen und Opfer werden. In solchen Fällen ist es notwendig, die Summe der Vor- und Nachteile abzuwägen. (Sankt Ludwig, Paris, 1860)