71. Vorwort.
Der Mensch hat niemals das Recht, über sein eigenes Leben zu verfügen, denn nur Gott obliegt es, ihn aus der irdischen Gefangenschaft herauszuholen, wenn ER es für angebracht hält. Trotzdem kann die göttliche Gerechtigkeit ihre Strenge zugunsten gewisser Umstände mildern, aber sie ist vollkommen unnachsichtig demjenigen gegenüber, der sich den Prüfungen des Lebens entziehen wollte. Der Selbstmörder ähnelt dem Gefangenen, der vor Ablauf seiner Strafe aus dem Gefängnis entflieht, und der dann, nachdem er wieder dingfest gemacht wurde, einer härteren Behandlung unterworfen wird. Ebenso ergeht es dem Selbstmörder, der glaubt, seinem gegenwärtigen Elend entfliehen zu können und sich dabei in ein noch größeres Unglück stürzt. (Kap. V, Nr. 14 und folgende).